14.06.2017

ZUGFeRD: Austausch von Rechnungen bald nur noch digital

Rechnung elektronisch? Nicht lange her, da verlangten Lieferanten dafür noch eine Bearbeitungsgebühr. Das Dateiformat PDF sorgte für einen Wandel. Einen weiteren Schub bekommt die digitale Rechnung nun durch ein Format mit dem Namen ZUGFeRD. Die Energie-Branche hat eine Umsetzungsempfehlung erarbeitet.

ZUGFeRD oder der digitale Austausch von Rechnungen

ZUGFeRD: Umsetzungsempfehlung für Energiemarkt

ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland e.V.“. In Zusammenarbeit mit dem Ferd e.V. hat der Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. (Edna) mit „ZUGFeRD 1.0 für den Energiemarkt“ jetzt eine eigene Umsetzungsempfehlung für den Energiemarkt vorgelegt.

Dazu hat die Edna-Projektgruppe „ZUGFeRD“ die allgemeinen Spezifikationen der Version 1.0 dieses Formats unter die Lupe genommen.

Spezifische energiewirtschaftliche Inhalte

Heraus kam eine Festlegung, wie die spezifischen energiewirtschaftlichen Inhalte eindeutig und widerspruchsfrei auf Basis dieses Standards abgebildet werden können. Dieses Format habe man kurzfristig für Energierechnungen nutzbar machen wollen, um so auch den unregulierten Bereich des Rechnungsaustauschs schnell zu digitalisieren, erklärt Edna-Präsident Dirk Heinze, Geschäftsführer der Meine-Energie GmbH und einer der Initiatoren der Edna-Projektgruppe.

Energieabrechnungen für Endkunden

Auf Basis der Umsetzungsempfehlung können nun beispielsweise Energieabrechnungen für Endkunden komplett digital erstellt und elektronisch übermittelt werden. Für den Privatkunden stehe die Rechnung damit im gewohnten Layout als PDF-Datei zur Verfügung. Er könne sie sich ausdrucken.

Vorteil für Gewerbekunden durch ZUGFeRD

Gewerbekunden könnten die Daten darüber hinaus direkt in der eigenen Rechnungsprüfung und Buchhaltung weiterverarbeiten oder auch elektronisch an den Steuerberater übermitteln, so Heinze. Kurzfristig können ihm zufolge Energieunternehmen so die Zahl der Papierrechnungen spürbar verringern und die damit verbundenen Prozesskosten senken. Die Umsetzungsempfehlung und die dazugehörige Datenstrukturbeschreibung stehen unter https://edna-bundesverband.de/ zur Verfügung.

Strukturierung, Standardisierung und Information

Der Edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V.  ist eine Vereinigung von Softwareherstellern, Unternehmensberatern, IT-Dienstleistern und Unternehmen aus der Energiewirtschaft. Sie soll Unternehmen bei der Transformation der Energiemärkte hin zu „Energie 4.0″ unterstützen.

Dabei stehen die Bereiche Strukturierung, Standardisierung und Information im Vordergrund. Überdies unterstützt Edna die Automatisierung der Kommunikation sowie die Interoperabilität der Geschäftsprozesse zwischen den Marktpartnern in der Energiewirtschaft. Edna sieht sich als Interessenvertreter seiner Mitglieder gegenüber anderen Verbänden sowie den politischen Institutionen.

Noch nicht alle Anforderungen abgebildet

Im ersten Schritt der Umsetzempfehlung habe man allerdings noch nicht alle spezifischen Anforderungen des Energiemarktes abbilden können. So muss beispielsweise die Umsetzung der Pflichtangaben nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Teilen auf spätere Versionen verschoben werden. Für die Endkundenabrechnung spiele dies jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Hier müsse die elektronische Verarbeitung primär dem Umsatzsteuerrecht entsprechen.

Geregelt werden konnte über die Umsetzungsempfehlung hingegen die Abbildung von

  • Zählpunkten,
  • Stornierungen und
  • Korrekturen.

Auf Energierechnungen vorgeschriebene Angaben

Einschränkungen gebe es etwa bei den Verbrauchsmengen. Diese können in der aktuellen Version nur an den einzelnen Rechnungspositionen angegeben werden. Die auf Energierechnungen allgemein üblichen und vorgeschriebenen Angaben sind mit der aktuellen „ZUGFeRD“-Spezifikation nicht abbildbar.

„Wie schon bei dieser Umsetzungsempfehlung werden wir auch in Zukunft weiter eng mit dem FeRD e.V. zusammenarbeiten, um auf diesem Wege alle spezifischen Anforderungen des Energiemarkts in die kommenden „ZUGFeRD“-Versionen einzubringen“, erläutert Heinze.

Allgemeines zum Thema ZUGFeRD

Umfassende grundlegende Informationen einschließlich Expertentipps zum Thema bietet die aktuelle Ausgabe des Newsletters für Finanzsicherheit „GmbH-Brief AKTUELL“ (8/2017 Juni).

Autor*in: Franz Höllriegel