07.12.2016

Zehn Jahre AGG – Sensibilisierung im Unternehmen

Erweiterung der Fristen und Verbandsklage Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wirkt. Generell muss heute kaum noch ein Arbeitnehmer befürchten, bei der Einstellung in Unternehmen ungleich behandelt zu werden. Gleichwohl ohne Probleme ist das Gesetz in der Praxis nicht. Arbeitgebern hält es einige Fallstricke bereit.

Dikriminierung und Gleichberechtigung

Längere Fristen und Verbandsklage

Das AGG muss den Betroffenen noch besser helfen. Das sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders vor kurzem bei der Eröffnung einer Fachtagung anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Gesetzes. Man halte zwei Dinge für besonders sinnvoll, um Betroffenen besser zu helfen:

  • Die Erweiterung der Fristen, um überhaupt klagen zu können, auf sechs Monate, und
  • die Möglichkeit einer Verbandsklage, um Betroffene nicht alleine ihrem Schicksal zu überlassen.

Bewusstsein für Diskriminierung

In ihrer Keynote zur Bestandsaufnahme „Zehn Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ sagte Prof. Dr. Christiane Brors von der Universität Oldenburg: „Die meisten haben gar kein Bewusstsein dafür, dass ihnen im Falle einer Diskriminierung laut AGG Schadenersatz zusteht.“ Menschen hätten berichtet, wie das AGG durch z.B. Klagemöglichkeiten ihr Leben beeinflusst habe oder wo sie wegen bestehender Benachteiligungen gescheitert seien.

Einsatz gegen Diskriminierung und Rassismus

Bei aller Jubiläumsfreude ruft Lüders gleichwohl zu noch mehr Einsatz gegen Diskriminierung und Rassismus auf. „Gerade jetzt müssen wir konkrete Schritte unternehmen, um das Ziel einer Gesellschaft mit gleichen Chancen für alle zu erreichen“, betonte sie, „dafür brauchen wir mehr denn je einen entschlossenen Einsatz gegen Diskriminierung.“

Menschen mit Migrationshintergrund

Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund seien nach wie vor verbreitet. Knapp ein Viertel (23,4 Prozent) der Menschen mit Migrationshintergrund hätten laut einer Umfrage in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder aufgrund ethnischer Herkunft erfahren. Vergleichsweise häufig würden Diskriminierungen in der Öffentlichkeit erlebt, aber auch im Arbeitsleben und bei Geschäften und Dienstleistungen.

Vielfalt ins Grundgesetz

Lüders geht noch weiter. Den jüngsten Vorstoß von Migrantenverbänden, die Förderung von Vielfalt im Grundgesetz festzuschreiben, bezeichnete sie als einen „sehr klugen Vorschlag“. Generell könne der Staat mehr tun, um Migranten zu fördern. Insbesondere Unternehmen forderte Lüders auf, freiwillig Maßnahmen zu ergreifen, benachteiligte Gruppen zu fördern – etwa über gezielte Förderung und Qualifizierung. Diese Möglichkeiten sollten noch viel stärker genutzt werden.

Maßvolle Entschädigungszahlungen

Eine entsprechend positive Bilanz zieht aus Sicht der Arbeitgeber der Newsletter „Personaltipp Aktuell“ in einer Sonderausgabe anlässlich des Jubiläums (16/2016 Sonderausgabe AGG). Die Gerichte stellten zwar bisweilen Verstöße gegen das AGG fest, gingen aber mit der Festsetzung von Entschädigungszahlungen maßvoll um. „Trotzdem“, so Annemarie Böttcher, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Herausgeberin von „Personaltipp AKTUELL“, sollten sich Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter „immer wieder sensibilisieren, wenn es um das Thema Diskriminierung geht“.

 

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Autor*in: Franz Höllriegel