05.06.2017

Tempocheck Steuer

Neuer Tempocheck des Bundes der Steuerzahler. Planungssicherheit ist ein Grundpfeiler vernünftigen Unternehmertums. Dazu gehört an erster Stelle zu wissen, wie groß die Steuerlast ausfällt. Doch die Finanzämter brauchen lange, bevor sie Bescheide versenden können. Am schnellsten arbeiten sie heuer noch in Hamburg.

time is money

Sieger beim BdSt-Tempocheck ist Hamburg.

Nach dem neuen Ranking des Bundes der Steuerzahler ist die Freie- und Hansestadt das schnellste Bundesland: Mit durchschnittlich rund 36 Tagen war Hamburg mit der Abwicklung aller Einkommensteuerfälle am schnellsten. Damit konnte die Stadt an der Elbe ihre Spitzenposition verteidigen. Knapp dahinter liegen Berlin mit rund 38 Tagen und Rheinland-Pfalz mit knapp 40 Tagen. Dies ist das Ergebnis des BdSt-Tempochecks für sämtliche Steuererklärungen 2015, die im Jahr 2016 in den Finanzämtern eingereicht wurden.

Langsamer geht es in Bremen

Mehr Geduld mussten demnach dagegen die Steuerzahler in Bremen aufbringen: Hier beträgt die durchschnittliche Wartezeit knapp 65 Tage. Die meisten Bundesländer brauchten rund 40 bis 60 Tage. BdSt-Präsident Reiner Holznagel kritisiert: „Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Bürger ihren Steuerbescheid erhalten.“

Länderunterschied von bis zu 30 Tagen

Insgesamt konnten viele Bundesländer die Wartezeiten bis zum Steuerbescheid verkürzen. Dennoch liegen die Unterschiede in den Bearbeitungszeiten zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Bundesland bei rund 30 Tagen – trotz gleicher Computerprogramme. Der BdSt-Präsident stellt klar: „Es ist erfreulich, dass die Finanzverwaltung die Steuererklärungen fast überall schneller bearbeitet hat als im Vorjahr. Dennoch muss der Service für die Steuerzahler weiter verbessert werden, denn noch immer herrscht in vielen Ämtern ein Obrigkeitsdenken.“

Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab

Bei den Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte. Im Einzelfall hängt die Bearbeitungszeit ab von

  • Komplexität des Sachverhaltes,
  • Umfang und
  • Vollständigkeit der Angaben,
  • gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen beim Steuerbürger ab.

Der neue BdSt-Tempocheck bietet den Überblick über:

  • alle Einkommensteuerfälle im Durchschnitt – und darunter im Speziellen:
  • Bearbeitungszeiten bei Arbeitnehmern
  • Bearbeitungszeiten bei „Sonstigen Personen“: Selbstständige und Unternehmer

Interessierte können die Broschüre über info@steuerzahler.de beziehen.

Steuerbescheid mit Vorbehalt der Nachprüfung?

Auch wenn der Steuerbescheid schließlich auf dem Schreibtisch des Unternehmers liegt, ist noch lange nicht Entwarnung angesagt. Dann geht es oft erst los: Findet sich nämlich der Satz „der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung“ auf dem Steuerbescheid, sollten bei Unternehmern „die Alarmsirenen schrillen“, warnt „SteuerSparbrief AKTUELL“ in seiner neuen Ausgabe (8/2017), der dem Thema „Betriebsprüfung“ eine Sonderausgabe (Juni) gewidmet hat. Unser Tipp: Darin finden Unternehmer neben dem Hinweis auf den Steuerbescheid 19 Indizien für eine anstehende Betriebsprüfung – und wie man sie am besten übersteht.

Autor*in: Franz Höllriegel