Wer haftet bei industrieller Digitalisierung?
Rechtlicher Rahmen bei Vernetzung intelligenter Maschinen und Systeme. Autonomes Fahren bringt es auf den Punkt: Wer haftet bei einem Unfall? Desgleichen wirft die Digitalisierung von Maschinen und Systemen in Unternehmen Probleme auf von Haftung bei Unfällen über IT-Sicherheit bis zu Datenschutz. „Rami“ soll bei der juristischen Einordnung helfen.
Herausforderungen industrieller Digitalisierung
„Online-Ju-RAMI 4.0“ ist ein Projekt zur Unterstützung bei der juristischen Einordnung von Herausforderungen industrieller Digitalisierung. Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0“ hat die Begleitforschung nun in Zusammenarbeit mit Eric Hilgendorf (Universität Würzburg) die erste Online-Version des juristischen Referenzmodells für die Industrie 4.0 erstellt.
Orientierung auch für juristische Laien
Mit „Ju-RAMI 4.0“ erhalten nun auch juristische Laien eine Orientierung, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei technischen Entwicklungs- und Produktionsprozessen beachten müssen. Das Referenzmodell soll es ermöglichen, über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess auftretende rechtliche Risikobereiche wie Schädigungen und Gefährdungen einzuordnen.
Rechtsrahmen von intelligenten Maschinen und Systemen
Die umfassende Vernetzung in der Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien oder Produktmängeln. Konstrukteure und IT-Entwickler können jedoch häufig nicht einschätzen, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihren Entwicklungen beachten müssen.
Exemplarische juristische Fallanalysen
Es werden Beispiele aus der Rechtsprechung benannt und erläutert sowie exemplarisch juristische Fallanalysen im Detail durchgeführt. Aus der Risikoanalyse werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Am Ende eines jeden Risikobereichs finden die Nutzer die wesentlichen Rechtsgebiete, die es zu berücksichtigen gilt.
Zukunftsprojekt Industrie 4.0
Die Bundesregierung hat mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 einen neuen technologie-politischen Schwerpunkt initiiert. Mit dem Technologie Programm „Autonomik für Industrie 4.0“ leistet das BMWi einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens. 14 Projekte mit rund 100 Partnern aus Industrie und Wissenschaft haben sich für eine Förderung durch das BMWi qualifiziert. Das BMWi unterstützt die Projekte mit einem Fördervolumen von rund 40 Millionen Euro. Mit begleitenden Forschungsmaßnahmen werden zudem wichtige Querschnitts Fragen zu IT-Sicherheit, Recht, Normen und Standards sowie Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0 behandelt.
Rechtsinformation für das ganze Unternehmen
Die Ju-RAMI soll allen – vom Entwickler bis zum Vertrieb – helfen, für ihr autonomes, vernetztes System ohne großen Aufwand erste juristische Informationen zu finden. So können sie mögliche Problemlagen erkennen und sich auf zukünftige Diskussionen zu denkbaren Problemlösungen in den verschiedenen Risikobereichen mit juristischen Experten vorbereiten.
Risikobereiche:
- Personenschaden,
- Sachschaden,
- Vertragsbruch,
- Missbrauch persönlicher Daten,
- Kontrollverlust an Maschinen,
- Verstoß gegen Arbeitnehmerrechte,
- Verletzung geistigen Eigentums.
Die Plattform Ju-RAMI soll eine erste Orientierung bieten. Sie weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sie einer juristische Expertise und individuelle Einschätzung möglicher Praxisfälle nicht ersetzen kann.
Die Plattform Ju-RAMI finden Sie hier:
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