Kassenunterlagen aufbewahren

Welche Kassenunterlagen Sie zehn Jahre aufbewahren müssen

Kassenunterlagen aufbewahren

Seit Jahresbeginn 2020 gilt für Registrierkassen eine zusätzliche Belegausgabepflicht. Sie sind verpflichtet, jedem Kunden für seinen Einkauf einen Bon auszudrucken. Das gilt sogar dann, wenn der Kunde keinen Beleg wünscht und ihn auch nicht mitnimmt.

Welche Kassenunterlagen Sie zehn Jahre aufbewahren müssen, haben wir Ihnen in diesem kostenlosen Download zusammengestellt.

Übersicht

Welche Kassenunterlagen Sie zehn Jahre aufbewahren müssen

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