26.02.2019

Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?

Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Es soll für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen neue Chancen eröffnen, um dem Arbeitsmarktwandel erfolgreich zu begegnen.

Nutzen Sie jetzt die Förderung der Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz!

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz jedem Arbeitnehmer die Chance geben, sich in seinem Beruf weiterzubilden oder neue Wege zu gehen.

Grund dafür seien die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehen.

Mit Weiterbildung dem Strukturwandel begegnen

Durch den Strukturwandel würden schließlich zahlreiche Berufsbilder wegfallen, während die Mitarbeiter für neue Aufgaben noch nicht ausgebildet seien. Hier setzt das Gesetz nun an.

Vor allem die Bundesagentur für Arbeit hat neue Aufgaben bekommen. Sie soll Arbeitnehmer und Unternehmen über die Möglichkeiten einer Weiterbildung beraten und diese finanziell fördern, z.B. mit einer Übernahme von Lohnkostenzuschüssen.

Kostenübernahme von Betriebsgröße abhängig

Vor allem kleinere Betriebe können sich freuen. Denn Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten unter Umständen eine komplette Kostenübernahme für die Weiterbildung der Mitarbeiter.

Bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sollen die Kosten nur zur Hälfte selbst getragen werden. Noch größere Unternehmen bekommen lediglich einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten der Weiterbildung.

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme sind:

  • Die Weiterbildung muss zukunftsbezogen sein.
  • Die Berufsausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Der Abstand zwischen zwei Weiterbildungen muss mindestens vier Jahre betragen.
  • Die Weiterbildung muss extern durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz

Autor*in: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa (Die Rechtsanwältin, Dozentin und Autorin Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa berät vor allem im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. )