25.11.2015

Unternehmensnachfolge regeln – aber richtig, Teil I

„GmbH-BRIEF“ gibt wichtige Hinweise in zwei Teilen. Ein Unternehmer stirbt, wird plötzlich krank, hat einen Verkehrsunfall – der Anlässe für eine Unternehmensnachfolge gibt es viele. Nicht nur ungeplant, auch geplant, wenn das Unternehmen zum Beispiel verkauft oder vererbt wird. Wohl dem Unternehmen, das hier vorgesorgt hat. In zwei Teilen zeigt ein Beitrag in „GmbH-BRIEF“, worauf es dabei ankommt.

Unternehmensnachfolge

Prozess der Übergabe

Kissing. 25. November 2015 – Der gesamte Prozess der Übergabe könne sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, heißt es in der jüngsten Ausgabe des „GmbH-BRIEF“ (15/2015). Der Unternehmer müsse die Übergabe gut vorbereiten, ihren Prozess in einzelne Abschnitte untergliedern.

Ausgangssituation und Ziele der Unternehmensnachfolge

Der erste Schritt sei auch der wichtigste: die Ausgangssituation und Ziele der anstehenden Unternehmensnachfolge müssen genau analysiert und festgelegt werden. Festzustellen seien insbesondere:

  • Unternehmenshistorie und -ziel
  • Umsatz- und Ertragslage
  • Liquidität, Organisation und Kostenstruktur
  • Produktion, Vertrieb, Lieferanten und Kundenstruktur
  • Markt und Wettbewerb

Nur so könne der Unternehmer feststellen, ob er und sein Unternehmen für die Übergabe gut vorbereitet sind.

Unternehmer als alleinige Entscheidungsträger

Auf jeden Fall sollten Unternehmer als alleinige Entscheidungsträger für den Notfall zwingend geplant haben, rät „GmbH-BRIEF“. Bei Unfall, Krankheit oder Tod müssen so Unternehmensfortführung und Absicherung der Familie des Unternehmers gewährleistet werden. Hierfür kämen in Betracht:

  • Testament und insbesondere auch
  • eine frühzeitig erteilte Generalvollmacht.

Familiäres Konfliktpotenzial

Überhaupt sollte der Unternehmer, so „GmbH-BRIEF“, die Nachfolge rechtzeitig und klar regeln. Hierbei gelte es, neben betriebswirtschaftlichen und juristischen Aspekten emotionalem und familiärem Konfliktpotenzial vorzubeugen. Nur dann habe sie Chancen auf Erfolg. Der Beitrag nennt vier hierbei vorrangige Ziele:

  • Wirtschaftliche Absicherung inkl. Altersvorsorge
  • Gleichbehandlung aller Familienmitglieder inkl. Erbregelung
  • Unternehmenskontinuität
  • Minimierung der Steuerlast und der rechtlichen Risiken für die Unternehmensnachfolge

Angehörige und andere Vertrauenspersonen

Angehörige des Unternehmers müssten umfänglich über das Unternehmen, Konten, Lieferanten, Kunden usw. informiert sein. „GmbH-BRIEF“ listet einen ganzen Katalog von Unterlagen auf, auf die sie Zugriff haben müssen. Er reicht von einer aktuellen Vermögensaufstellung über Gesellschafterverträge und Bilanzen der letzten drei Jahre, Eheverträge und Erbverträge bis hin zu Testamenten, Kunden- und Lieferantendaten.

Jährliche Aktualisierung

Auch andere Vertrauenspersonen wird der vorausschauende Unternehmer in seine Planungen einbeziehen. „GmbH-BRIEF“: „Je größer Ihr Unternehmen ist, desto eher werden Sie die Hilfe von Steuerberater, Rechtsanwälten usw. benötigen.“

Ziele der Unternehmensnachfolge

Als nächstes sollten Ziele der Unternehmensnachfolge festgelegt werden. Der Unternehmer muss auch hier wissen, was er will. Er müsse seine eigene Persönlichkeit genau einschätzen, seine Positionierung bestimmen, wenn er die Leitung seines Unternehmens planmäßig aus der Hand geben will.

Einbeziehung von leitenden Angestellten

Abschließend empfehlen die Autoren des Beitrages Unternehmern, frühzeitig ihre Führungskräfte und leitenden Angestellten in die Planungen einzubeziehen. So ließen sich späterer Widerstand gegen die Übergabe und ungerechtfertigte Ängste vermeiden, insbesondere bei dem wohl wichtigsten Player – der Belegschaft.

 

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Autor*in: Franz Höllriegel