28.07.2016

Steuer durch Anstellung Angehöriger minimieren

Betriebsprüfer bei Verträgen mit Angehörigen besonders kritisch Die Ehefrau oder Sohnemann in der eigenen Firma angestellt? Nur um Steuern zu sparen? Wieso nicht? Wenn der Job vertrauenswürdig ist? Oder Steuern minimiert werden sollen? Alles rechtens – man muss nur einige Vorschriften dabei beachten. Betriebsprüfer sind hier besonders wachsam.

Arbeitsvertrag

Verträge mit nahen Angehörigen

Unternehmensführung/Steuern.  Wenn der Betriebsprüfer klingelt – heißt es Obacht. Vor allem bei Verträgen mit nahen Angehörigen. Im Rahmen von steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfungen werden solche Verträge meist besonders kritisch beäugt, berichtet „SteuerSparbrief AKTUELL“ in seiner jüngsten Ausgabe (9/2016 Juli).

Verdacht auf Gestaltungsmissbrauch

Die Prüfer vermuten demzufolge bei Verträgen unter nahen Angehörigen gern Gestaltungsmissbrauch. Das heißt, für sie könnte der Vertrag ausschließlich aus Steuervermeidungsgründen abgeschlossen worden sein. In einem solchen Fall können sie die steuerliche Anerkennung ganz oder teilweise versagen.

Teure Konsequenz

Die Konsequenz daraus wiederum könnte den Unternehmer teuer zu stehen kommen. Ausgaben auf Seiten des Arbeitgebers können dann nicht als Betriebsausgaben angesetzt, im Extremfall sogar als private Zuwendung angesehen werden. Für diese kann schlimmstenfalls auch noch Schenkungsteuer anfallen.

Was heißt „naher Angehöriger“?

Viel hängt offenbar davon ab, wen die Finanzverwaltung als „nahe Angehörige“ durchgehen lässt. „SteuerSparbrief AKTUELL“ sorgt für Klarheit. Danach gelten als solche:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner,
  • Eltern,
  • Großeltern,
  • Kinder,
  • Enkel,
  • Stief- und echte Geschwister,
  • verschwägerte Personen,
  • Pflegeeltern und -kinder sowie
  • Verlobte.

Wichtige Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung

Des Weiteren sind für die steuerliche Anerkennung jeder Art von Vertragsverhältnissen unter nahen Angehörigen in aller Regel die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten:

  • zivilrechtlich (form)wirksam geschlossener Vertrag (Wirksamkeitserfordernis),
  • inhaltliche Ausgestaltung, als hätten ihn fremde Dritte abgeschlossen (Fremdvergleich) und
  • das Vertragsverhältnis muss auch seinem Inhalt nach im Alltag tatsächlich gelebt werden.

Weitere Erfordernisse bei vertraglicher Anstellung

„SteuerSparbrief AKTUELL“ geht in dem Bericht ausführlich auf die Erfordernisse bei der vertraglichen Anstellung naher Angehöriger zum Zwecke der Steuerminimierung ein. Der Beitrag stellt die Grundvoraussetzungen der steuerlichen Anerkennung sowie die formalen Anforderungen an den Arbeitsvertrag dar.

Vertragsautonomie, Vergleichbarkeit, Lohnhöhe

Schwerpunkte des Berichtes sind:

  • Vertragsautonomie und Vergleichbarkeit mit familienfremden Vertragsparteien
  • tatsächliche Durchführung des Arbeitsvertrages
  • Lohnhöhe

Das eigene Konto

Besondere Beachtung der Leser verdienen darüber hinaus die Tipps und Hinweise, die der Beitrag in dem Newsletter für Selbstständige und Unternehmer gibt zu

  • einem eigenen Konto des jeweiligen Angehörigen,
  • der Dokumentation von Arbeitszeiten,
  • Beschäftigung von Kindern und die Kindergeldfalle sowie
  • den Kündigungsschutz.

Checkliste zum Download

Abgerundet wird der Beitrag durch eine umfassende Checkliste zu dem, was mindestens in einem Arbeitsvertrag mit Angehörigen stehen sollte, damit er Aussicht auf Anerkennung durch die Steuerbehörden hat.

 

Hinweis der Redaktion

Die Checkliste steht Ihnen rechts als kostenloser Download zur Verfügung.

 

 

SteuerSparbrief_725x200final

Autor*in: Franz Höllriegel