21.12.2022

Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen 2023

Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) jährlich angepasst und per Verordnung festgelegt. Wir haben die neuen Zahlen für Sie zusammengestellt.

Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2023

Die Lohnentwicklung, die der Berechnung der Rechengrößen zugrunde liegt, zeigt im Jahr 2021 im Bundesgebiet eine Steigerung um 3,3 %. Gemeint ist damit die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (arbeitsmarktpolitisches Instrument) sind hierbei ausgenommen.

Die drei wichtigsten Rechengrößen im Vergleich zu 2022

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt auf 7.300 €/Monat (2022: 7.050 €/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.100 €/Monat (2022: 6.750 €/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahres-arbeitsentgeltgrenze) steigt auf 66.600 € (2022: 64.350 €).

Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2023 steigt auf 59.850 € jährlich (2022: 58.050 €) bzw. 4.987,50 € monatlich (2022: 4.837,50 €).

 

West Ost
   
Monat Jahr Monat Jahr
     
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine RV 7.300 € 87.600 € 7.100 € 85.200 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV 8.950 € 107.400 € 8.700 € 104.400 €
Beitragsbemessungsgrenze AV 7.300 € 87.600 € 7.100 € 85.200 €
Versicherungspflichtgrenze KV und PV 5.550 € 66.600 € 5.550 € 66.600 €
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 4.987,50 € 59.850 € 4.987,50 € 59.850 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.395 € 40.740 € 3.290 € 39.480 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der RV 43.142 €
endgültiges Durchschnittsentgelt 2021 in der RV 40.463 €

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Autor*in: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa