Gesellschafterdarlehen: vGA durch unzureichende Zinsvereinbarung
Außenprüfer lieben Gesellschafterdarlehen. Gerne bewerten sie hier die vereinbarte Verzinsung in Teilen als verdeckte Ausschüttung von Gewinn (vGA). Dem ist der Bundesfinanzhof (BFH) nun entgegengetreten. Er stellt neue Kriterien für fremdüblichen Zinssatz auf, auf die Sie achten sollten. mehr