Betriebsausflug und Betriebsfeier trotz Freistellung?
Ob Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Betriebsausflug – jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, an Veranstaltungen, die der Arbeitgeber durchführt, teilzunehmen. Die Rechtsgrundlage dafür ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Wollen Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter ausschließen, z.B. aufgrund einer ... mehr