Welches Datum sollte unter dem Arbeitszeugnis stehen?
Auf dem Arbeitszeugnis muss der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses stehen, und zwar unerheblich davon, wann das Arbeitszeugnis tatsächlich ausgestellt wurde. Damit will das Landesarbeitsgericht Köln Rechtssicherheit schaffen und Spekulationen vorbeugen. mehr