Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner (13b-Umsätze)
Erinnern Sie sich noch? Früher gab es beim Telefonieren das R-Gespräch. Sie beantragten es beim Fräulein vom Amt. Das fragte den Angerufenen. Wenn er annahm, zahlte er für das Gespräch. So ähnlich funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer. mehr