Ausbildungsvergütung muss trotz Quarantäne weitergezahlt werden
Ein Auszubildender hat keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 56 IfSchG, wenn er wegen eines Kontakts zu einem mit Corona Infizierten in Quarantäne muss. Der Grund: Er hat keinen Verdienstausfall. mehr