Achtung Arbeitgeber: Keine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung!
Im Strafverfahren ist die Sache klar: Verurteilung nur bei Nachweis einer Straftat! Nicht so im Arbeitsrecht. Da kann eine Kündigung schon bei Verdacht vor dem Arbeitsgericht Bestand haben. Die Hürden dafür sind aber hoch. Also besser, als Arbeitgeber bereiten Sie sich gut darauf vor. mehr