Klausel unwirksam: Arbeitgeber bleibt auf Fortbildungskosten sitzen
Reisen bildet. Sie als Arbeitgeber lassen Ihren Mitarbeiter fortbilden. Damit der sich dann nicht einbildet, mit der Ausbildung auf Reisen zu neuen Arbeitgebern gehen zu können, vereinbaren Sie eine Rückzahlung der Kosten für die Ausbildung. Dabei sollten Sie aber höllisch aufpassen. mehr