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Urlaub im Hochrisikogebiet: Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet
Wer nach einem Urlaub in einem Hochrisikogebiet an Corona erkrankt, hat seine Arbeitsunfähigkeit nicht im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes selbst verschuldet. Zumindest dann nicht, wenn die Inzidenz im Heimatort bzw. in Deutschland zu diesem Zeitpunkt höher lag, entschied das ArbG Kiel in einem aktuellen Urteil. mehr