vGA: Fahren Sie als Geschäftsführer im Dienstwagen privat auf Nummer Sicher
„Hier fährt der Chef privat selbst“ versteht das Finanzamt gern als verdeckte Gewinnausschüttung. Ist das nicht der Fall, sind Sie dafür beweispflichtig. Handelt es sich bei dem Dienstwagen um ein Luxusauto, muss das Finanzamt Ihnen eine Privatnutzung beweisen. mehr