Kündigung nach Unternehmenskauf: Das müssen Sie beachten
Wie die Jungfrau zum Kind – so kommen Sie sich als Arbeitgeber manchmal vor, wenn Sie einen anderen Betrieb übernehmen, mit Mann und Maus. Ist der betreffende Mann fest angestellt, heißt es: mitgehangen, mitgefangen. Wenn nichts anderes hilft, werden Sie ihm kündigen. mehr