Arbeitsunfähigkeit bei Beschäftigungsbeginn: Entgeltfortzahlungsanspruch erst nach vier Wochen
Nie krank is‘ a net gsund, sagt der Bayer. Es kommt auf den Zeitpunkt an: des Beschäftigungsbeginns. Erst nachher, dann zahlen Sie als Arbeitgeber und die Krankenkasse weiter das Entgelt Ihres Mitarbeiters; schon vorher, dann sieht es anders aus. Die Art der Tätigkeit ist wichtig. mehr