Download: Musterschreiben "Ablehnung der Brückenteilzeit"
Teilzeit als neue Vollzeit?
Noch gilt: Teilzeit ist Teilzeit und Vollzeit ist Vollzeit. Die Brücke zwischen beiden soll die neue Brückenteilzeit sein.
Was bedeutet Brückenteilzeit?
Teilzeit war bisher in zwei Varianten möglich:
- Unbefristet mit entsprechendem Teilzeitvertrag oder
- auf Zeit bei nachgewiesenen Gründen wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Das Neue ist eine Kombination der schon bisher bestehenden Teilzeitansprüche: Arbeitnehmer können jetzt befristet Teilzeit beanspruchen und zwar ohne jeglichen Grund.
Gibt es einen Anspruch auf Brückenteilzeit?
Ja, aber nur in Unternehmen, die regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Es kommt also wie bei den schon bisher geltenden Vorschriften des TzBfG und BEEG auf die Betriebsgröße an.
Können Sie als Arbeitgeber Brückenteilzeit ablehnen?
So wie beim Teilzeitverlangen nach § 8 TzBfG können Sie als Arbeitgeber auch bei dem neuen Anspruch aus § 9a TzBfG den Teilzeitwunsch des Mitarbeiters ablehnen, sofern dem Antrag betriebliche Gründe entgegenstehen.
Wie kann so eine Ablehnung aussehen?
Nutzen Sie einfach unseren Download und haben ganz schnell ein passendes Schreiben auf dem Tisch!
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