Musterformulierung: Verzicht auf das Wettbewerbsverbot
Wann ist ein Wettbewerbsverbot gültig vereinbart?
Das Wettbewerbsverbot kann entweder als Klausel im Arbeitsvertrag enthalten sein oder aber als separate Regelung in der Anlage zum Arbeitsvertrag vereinbart werden. Letzteres setzt voraus, dass die Anlage von beiden Vertragspartnern unterzeichnet ist oder aber der unterschriebene Arbeitsvertrag enthält eine Verweisung auf das Wettbewerbsverbot und ist fest mit der Anlage verbunden.
Kann der Arbeitgeber auf ein Wettbewerbsverbot verzichten?
Hat der Arbeitgeber eine Wettbewerbsvereinbarung mit einem Mitarbeiter getroffen, kann er durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer hierauf verzichten. Diese Möglichkeit besteht aber nur vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch den Verzicht kann der Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit aufnehmen. Der Arbeitgeber wird aber erst nach Ablauf eines Jahres von der Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung frei.
Wie kann ein vereinbartes Wettbewerbsverbot aufgehoben werden?
Ganz einfach: nutzen Sie die Musterformulierung aus unserem kostenlosen Download!
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