Mitarbeiterfotos können teuer werden
Das LAG Baden-Württemberg hat einen Arbeitgeber dazu verurteilt, einem ehemaligen Mitarbeiter Schadensersatz zu zahlen. Der Arbeitgeber hatte Fotos und Videos des ehemaligen Mitarbeiters nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einwilligung weiterhin für Werbezwecke genutzt.
Grundsätzlich benötigen Sie als Arbeitgeber die Zustimmung Ihrer Mitarbeiter, um Fotos oder Videos zu Werbezwecken auf Ihrer Website zu veröffentlichen. Das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Unternehmen die Bilder nicht mehr verwenden darf.
In diesem Fall entschied das LAG Baden-Württemberg jedoch, dass die Zustimmung des Mitarbeiters zur Nutzung der Fotos und Schulungsvideos nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr gültig war, insbesondere weil er sofort danach in einer vergleichbaren Position bei einem Wettbewerber arbeitete.
Da der Arbeitgeber die Fotos und Videos des ehemaligen Mitarbeiters über ein Jahr lang nicht entfernte, wurde er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der Arbeitgeber habe gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Persönlichkeitsrecht verstoßen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2023, Az.: 3 Sa 33/22) .