24.06.2016

Mit Handwerkern und Hundesittern Steuern sparen

Staat fördert von Unternehmen durchgeführte Handwerkerleistungen und Tierbetreuung Die Axt im Haus erspart den Zimmermann. Wer nach dieser Devise handelt, lässt eine Gelegenheit zum Steuersparen aus. Was viele nicht wissen: Der Staat fördert Handwerkerleistungen. Voraussetzung: Ein Unternehmen muss sie durchgeführt haben. Bonus: Auch Tierbetreuung lässt sich absetzen.

Hund an Leine

Handwerk hat goldenen Boden

Renovierung, Erhaltung, Modernisierung im Haushalt – egal ob einmalig oder regelmäßig: vor der Steuer sind alle handwerklichen Tätigkeiten gleich, alle können sie steuerlich begünstigt werden. Ebenso übrigens Tierbetreuungskosten. Das berichtet „SteuerSparbrief AKTUELL“ in seiner Juni-Ausgabe (7/2016).

Reparatur von Haushaltsgeräten

Auch Aufwendungen für die Reparatur von Haushaltsgeräten oder Einrichtungsgegenständen sind demnach begünstigt. Und mit dem Steuersegen noch nicht genug: Was die Kosten für Renovierung und Erhaltung des Haushalts betrifft, sind Steuerzahler in ihren Bestrebungen zur Steuersenkung nicht auf Handwerkerrechnungen beschränkt.

Was heißt „haushaltsnah“

Das Gesetz räumt ihnen darüber hinaus die Möglichkeit ein, sogenannte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Der Newsletter für Selbstständige und Unternehmer erklärt im Einzelnen anhand der einschlägigen Paragraphen, was das Gesetz versteht unter:

  • haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse
  • haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen.

Jährlich über 5.700 Euro sparen

Und führt zudem aus, was Steuerzahler bei den jeweiligen Leistungen jährlich an Steuern sparen können. Die gute Nachricht vorweg: Im besten Fall können sie ihre Steuerlast jährlich um über 5.700 Euro erleichtern, je nachdem, welches Dienstleistungsverhältnis zum Tragen kommt.

Höchstbetrag nur einmal ansetzen

Doch ohne Fleiß kein Preis. So auch hier. „SteuerSparbrief AKTUELL“ warnt: „Der Höchstbetrag kann nur einmal pro Haushalt in Anspruch genommen werden.“ Der Newsletter rät deswegen darauf zu achten, dass man die Aufwendungen zuvor nicht anderweitig steuermindernd in Ansatz gebracht hat, etwa für Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

Ausnahmen, Einschränkungen und Bedingungen

Damit ist die Liste der Ausnahmen, Einschränkungen und Bedingungen nicht zu Ende. Der Bericht schlüsselt übersichtlich auf:

  • was nicht absetzbar ist,
  • welche Handwerkerleistungen und
  • welche haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich begünstigt sind.

Bonus für Tierbesitzer

Mit einer Bonus-Meldung wartet der Bericht zum Schluss auf. Sie betrifft Besitzer von Hund, Katze, Kanarienvogel & Co. Sie dürfen Kosten für einen Tiersitter ebenfalls steuermindernd ansetzen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes gelten auch Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen – die Bremer Stadtmusikanten singen bei der Steuererklärung also mit.

 

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Autor*in: Franz Höllriegel