12.10.2017

So sieht die korrekte Rechnungsstellung aus

In der Unternehmenspraxis kommt es beim Ausstellen von Rechnungen leider immer wieder zu leicht vermeidbaren Fehlern, die großen Ärger nach sich ziehen können. Dieser Stress nach einer fehlerhaften Rechnungsstellung kann mit wenig Aufwand vermieden werden.

Korrekte Rechnungsstellung

So prüfen Sie die Rechnungsstellung als Empfänger einer Rechnung

Als Empfänger einer Rechnung sollte man insbesondere folgende drei Punkte überprüfen:

  1. Ist die Identität des Rechnungsausstellers erkennbar und eindeutig?
  2. Weisen die erforderlichen Angaben keine Änderungen oder Manipulationen auf?
  3. Ist die Rechnung lesbar?

Wie Sie die korrekte Rechnungsstellung durchführen

Jeder Unternehmer, der Leistungen für andere Unternehmen erbringt, ist verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.

Diese muss die in § 14 UStG festgelegten Pflichtangaben enthalten:

  • Name und Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben werden darf
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung
  • Angabe über das vereinbarte Entgelt für die erbrachte Leistung, ggf. unter Benennung einer im Voraus vereinbarten Entgeltminderung
  • Ausweis des anzuwendenden Steuersatzes sowie den konkreten auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag

Erleichterungen für Kleinstbetragsrechnungen

Gewisse Erleichterungen hat der Gesetzgeber für sogenannte Kleinstbetragsrechnungen vorgesehen.
Diese liegen vor, wenn der Bruttobetrag der Rechnung 250 € nicht überschreitet.

Diesen Wert hatte der Gesetzgeber rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 € auf 250 € erhöht. Für alle Leistungen, die ab dem 01.01.2017 erbracht wurden, gilt diese erhöhte Grenze.

Mindestangaben bei Kleinstbetragsrechnungen

In diesen Fällen reicht es aus, wenn folgende Mindestangaben enthalten sind:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und Art der erbrachten Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag für die erbrachten Leistungen in einer Summe
  • Angabe über den anzuwendenden Steuersatz

 

Autor*in: Rudolf Sautter (Rudolf Sautter ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeits-, Handels-, Wirtschafts- und Vertragsrecht.)