Ist „Ming Vase“ eine rassistische Äußerung?
Die Bezeichnung „Schlitzauge“ ist definitiv rassistisch. Wie sieht es jedoch aus, wenn man seine Vorgesetzte als „Ming Vase“ tituliert? Der Betriebsrat fand das harmlos und gab seine Zustimmung zur Kündigung nicht. Das ArbG Berlin sah das – zum Glück – anders.
Wir befinden uns in einem internationalen Kaufhaus in Berlin. Eine Verkäuferin ratscht mit einer Kollegin. Im Gespräch bezeichnet sie ihre Vorgesetzte als „Ming Vase“. Ein anwesender Vorgesetzter fragte, was sie damit meine. „Na, Sie wissen schon …“, erklärte sie und deutete mit den Fingern Schlitzaugen an.
Für den Konsumtempel ganz klar eine rassistische Äußerung und damit Anlass für eine außerordentliche Kündigung. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung allerdings nicht zu, weil er hier kein rassistisches Gedankengut erkennen konnte/wollte.
Die fehlende Zustimmung hat nun das ArbG Berlin durch seinen Beschluss ersetzt. Die Richter sahen hier ganz klar eine rassistische Äußerung. Gerade für ein Kaufhaus mit internationalen Kunden sei es nicht hinnehmbar, wenn diese als „Ming Vase“ bezeichnet würden.
Vor Gericht versuchte die Dame sich im Übrigen noch herauszureden. „Ming Vase“ sei ja etwas Wertvolles – und für schwarze Menschen verwende sie immer den Begriff „Herr Boateng“, weil sie den Fußballer so toll finde. Hmm???
(ArbG Berlin, Beschluss vom 18.5.2021, Az. 55 BV 2053/21).