18.10.2022

Geschäftsführer Vertrag

GmbH-Geschäftsführer haben zahlreiche Rechte und Pflichten. Diese sind in erster Linie im GmbH-Gesetz (GmbHG) niedergelegt und betreffen die Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers als Organ der Gesellschaft. Gesetzlich nicht bestimmt ist jedoch die Vergütung des GmbH-Geschäftsführers nebst sämtlichen damit zusammenhängenden Fragen.

GmbH-Geschäftsführer Vertrag

Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer, da er die Gesellschaft als deren Organ repräsentiert bzw. vertritt. Aber auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich kein Arbeitnehmer in Folge der fehlenden Arbeitnehmerstellung ist, dass der GmbH-Geschäftsführer nicht in den Genuss der Schutzgesetze für Arbeitnehmer kommt. Das gilt etwa für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EZFG). Auch auf den allgemeinen Kündigungsschutz kann sich der GmbH-Geschäftsführer nicht berufen, da dieser für vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person keine Anwendung findet (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Kündigungsschutzgesetz – KSchG).

Sozialversicherungspflicht: Für Fremdgeschäftsführer fallen Abgaben an

Für die Frage, ob der GmbH-Geschäftsführer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, sind folgende Kriterien entscheidend:

  • Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter der GmbH und besitzt er mindestens 50 v.H. der Geschäftsanteile, ist mangels Weisungsgebundenheit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegeben.
  • Verfügt der GmbH-Geschäftsführer über keine Geschäftsanteile (Fremdgeschäftsführer), ist er regelmäßig sozialversicherungspflichtig.
  • Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter der GmbH und besitzt er weniger als 50 v.H. der Geschäftsanteile, ist der Einzelfall entscheidend.

Vom Angestellten zum Geschäftsführer: Was passiert mit dem Arbeitsvertrag?

In der Praxis werden häufig (leitende) Angestellte zum GmbH-Geschäftsführer befördert. Der  bisherige Arbeitsvertrag wird dabei meistens ergänzt, indem neben diesen der Geschäftsführeranstellungsvertrag tritt. Üblich ist diese Verfahrensweise vor allem, wenn der Angestellte zum Geschäftsführer einer  Tochtergesellschaft berufen wird. An sich bleibt dann der Arbeitsvertrag mit der Muttergesellschaft bestehen.
Das BAG stellt allerdings in diesen Fällen eine Vermutung auf, wonach mit dem schriftlichen Dienstvertrag über die Geschäftsführertätigkeit das bisherige Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden soll. Eine Ausnahme nehmen die Erfurter Richter nur an, wenn klar und eindeutig das Fortbestehen des bisherigen Arbeitsvertrags vereinbart wird.

Das ist im GmbH-Geschäftsführer Vertrag zu regeln

Aufgrund der regelmäßig im arbeitsrechtlichen Sinne fehlenden Arbeitnehmereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers sollten im Dienstvertrag neben der Vergütung zumindest seine folgenden Ansprüche geregelt sein:

  • bezahlter (Erholungs-)Urlaub, in der Praxis meist fünf bis sechs Wochen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ggf. über sechs Wochen hinaus
  • Übernahme der Kosten für eine Krankenversicherung, zumindest in Höhe des für einen Arbeitnehmer anfallenden Zuschusses
  • Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten des Geschäftsführers

Zusätzlich sind ggf. zu regeln

  • der Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Überlassung eines Dienstwagens
  • ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf die Karenzentschädigung für die Dauer der Einhaltung des Verbots

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Hier finden ein Vertragsmuster zum kostenlosen Download. Die konkrete Ausgestaltung des Musters hängt insbesondere davon ab, ob der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist oder es sich um einen Fremdgeschäftsführer handelt.

 

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Autor*in: Joachim Welper (Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater, Business Coach, langjähriger Autor im Bereich Unternehmensführung)