16.12.2016

Familienunternehmen profitieren von Vorab-Abschlag

Familienunternehmen als Arbeitgeber zunehmend beliebter Das neue Erbschaftsteuergesetz hält einen Bonus für Familienunternehmen bereit: 30 Prozent Vorab-Abschlag auf das Betriebsvermögen. Nicht der einzige Grund für die allseitige Beliebtheit von Familienunternehmen, wie sich auf dem „10. Karrieretag Familienunternehmen“ in Bielefeld zeigte.

Familienbetrieb

Second Best oder First Choice?

Nicht Second Best, sondern First Choice: Familienunternehmen werden immer beliebter. Bei Arbeitnehmern, aber auch bei Firmengründern. Das wurde besonders deutlich auf dem 10. Karrieretag Familienunternehmen Anfang Dezember in Bielefeld. Auf ihm stellten sich mehr als 650 junge Fach- und Führungskräfte für Positionen in einem der rund 50 anwesenden Familienunternehmen aus ganz Deutschland vor.

Goldbeck, Stiftung Familienunternehmen und Entrepreneurs Club

Ausrichter des Karrieretages ist die Firma Goldbeck, ein europaweit tätiger Planungs-, Bau- und Dienstleistungsspezialist mit über 4.600 Mitarbeitern. Die Eigentümerfamilie Goldbeck hatte 2006 die Recruiting-Initiative gemeinsam mit anderen großen Familienunternehmern, der Stiftung Familienunternehmen und dem Entrepreneurs Club ins Leben gerufen und auch den ersten Karrieretag ausgerichtet.

Familienunternehmen attraktive Arbeitgeber

„Wir haben erreicht, dass Familienunternehmen als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden“, resümiert Jan-Hendrik Goldbeck, geschäftsführender Gesellschafter der Goldbeck GmbH, in einer Pressemitteilung. „Familienunternehmen sind hier nicht Second Best im Vergleich zu Großkonzernen, sondern First Choice„, ergänzt Stefan Heidbreder, Geschäftsführer der Stiftung Familienunternehmen.

Arbeitsatmosphäre und Teamgeist

82,7 Prozent der Befragten sehen laut einer neuen Studie die besseren Voraussetzungen für eine „gute Arbeitsatmosphäre und Teamgeist“ in Familienunternehmen gegeben. Gleiches gilt für Karriereperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten (54,2 Prozent). Beim Thema Vergütung liegen Familienunternehmen und Nicht-Familienunternehmen fast gleichauf. Etwa 50 Prozent erwarten hier ungefähr gleiche Rahmenbedingungen. „Familienunternehmen bieten genau das, was sich Top-Talente im Job wünschen“, fasst Heidbreder zusammen.

Reform der Erbschaftsteuer

Auch unter dem Aspekt der gerade gefassten Reform der Erbschaftsteuer sehen sich Familienunternehmen besser gestellt. Wie „SteuerSparbrief AKTUELL“ in einer Sonderausgabe zum Thema Erbschaftsteuer (16 / 2016 Dezember, Neue Erbschaftsteuer) berichtet, wurde sozusagen in letzter Sekunde ein sogenannter „Vorab-Abschlag“ für eigentümer- und familiengeführte Unternehmen in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen.

Steuerbefreiung als Vorab-Abschlag

Danach können Familienunternehmen von einer Steuerbefreiung als Vorab-Abschlag von bis zu 30 Prozent auf den begünstigten Teil des Betriebsvermögens profitieren. Er soll Bedenken mittelständischer Unternehmen in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Entnahme-, Abfindungs- der Verfügungsbeschränkungen Rechnung tragen. Der Newsletter für Unternehmer weist allerdings auch auf Gründe hin, aus denen der Vorab-Abschlag nicht in Abzug gebracht werden kann. Hier heißt es: Aufpassen und genau die in „SteuerSparbrief AKTUELL“ ausgeführten Bedingungen beachten!

Autor*in: Franz Höllriegel