09.12.2016

EU will Unternehmen Online-Handel erleichtern

Einheitliches Portal für Mehrwertsteuer auf Online-Umsätze Online einkaufen ist praktisch, schont die Umwelt, bringt Unternehmen neue Kunden. Probleme machten den Unternehmen bislang grenzüberschreitende Mehrwertsteuerpflichten. Auch der Fiskus war nicht zufrieden. Ihm entgingen Milliarden Steuern. Das will die EU jetzt ändern.

Warenlagerung und Gütertransport

Steuerverluste bei Online-Umsätzen

Fünf Milliarden Euro – auf diese Summe veranschlagt die EU-Kommission die den Mitgliedsstaaten jährlich entstehenden Steuerverluste bei Online-Umsätzen. Bis 2020 würden die jährlichen Mindereinnahmen voraussichtlich auf sieben Milliarden Euro ansteigen. Nicht nur deswegen sieht die Kommission jetzt dringenden Handlungsbedarf.

Dieselben Mehrwertsteuersätze auf Online- und Print-Books

Auch auf Anwenderseite regte sich Kritik an der bisherigen Praxis. Anbieter elektronischer Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen forderten dieselben Mehrwertsteuersätze hierauf wie auf die entsprechenden Printveröffentlichungen. Der Online-Handel beklagte zudem zu hohe Verwaltungskosten im Online-Handel mit dem Ausland.

Verkauf übers Internet

Vier von fünf Unternehmen (82 Prozent) verkaufen dem Branchenverband Bitkom zufolge ihre Produkte oder Dienstleistungen über das Internet. Demnach kommen die meisten Verkaufskontakte per E-Mail zustande. 82 Prozent aller Unternehmen, also sämtliche Firmen mit Online-Verkauf, nehmen Bestellungen per E-Mail entgegen. Gut jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) betreibt einen unternehmenseigenen Webshop. Jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) bietet seine Produkte oder Dienste auf Online-Marktplätzen oder digitalen Plattformen wie Ebay, Amazon, Alibaba oder Mercateo an, sechs Prozent nutzen Smartphone-Apps für die Vermarktung eigener Produkte.

Einzige Anlaufstelle

Mit einer Reform der Mehrwertsteuer-Regeln will die Kommission jetzt den Online-Handel erleichtern und Steuerverluste der Mitgliedstaaten wettmachen. Künftig wird es nur noch eine einzige Anlaufstelle geben. Dazu hat sie ein EU-weit einheitliches Portal für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer eingerichtet. Darüber sollen Unternehmen in der EU Verwaltungskosten von jährlich 2,3 Mrd. Euro einsparen können.

Neue Vorschriften für Mehrwertsteuer im Online-Handel

Gleichzeitig wird es neue Vorschriften für die Mehrwertsteuer im Online-Handel geben. Sie soll in dem Mitgliedstaat entrichtet werden, in dem der Endverbraucher ansässig ist. Die Kommission erhofft sich von den Änderungen eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen und die Vermeidung der Einnahmeverluste der Mitgliedstaaten.
Dafür würden Vorschriften aufgehoben, die Online-Veröffentlichungen von den Steuervergünstigungen für herkömmliche Druckerzeugnisse ausschließen.

Hindernisse für elektronischen Geschäftsverkehr

Um Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr in Europa zu beseitigen, soll die Paketzustellung effizienter und erschwinglicher werden, der Schutz für Einkäufe im Internet erhöht werden. Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: „Unser Vorschlag wird u.a. den Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen und Start-ups, Auftrieb verleihen.“

Mangelnde Steuergerechtigkeit

Generell kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) mangelnde Steuergerechtigkeit. Er sieht hier großen Nachholbedarf und fordert verständliche und moderne Steuergesetze. Dazu hat der Verband eine Broschüre mit 60 konkreten Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt, darunter die Bereinigung 50 Jahre alter Beträge oder von Vorschriften, die keinen Anwendungsbereich mehr hätten.

Rückwirkende Rechnungsberichtigung

Immerhin, etwas Positives gibt es von der Steuerpraxisfront doch zu berichten: Wie „GmbH-Brief AKTUELL“ in seiner jüngsten Ausgabe (16/2016 Dezember) berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) endlich den Weg frei gemacht für rückwirkende Rechnungsberichtigung. Damit blieben Unternehmen die teuren Nachzahlungszinsen endlich erspart. Der Newsletter: „Gut so, EuGH!“

 

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Autor*in: Franz Höllriegel