15.01.2025

Drei neue Berufskrankheiten aufgenommen

Das Bundeskabinett erweitert die Liste der Berufskrankheiten: Schulter- und Knieerkrankungen sowie chronische Bronchitis durch Quarzstaub können künftig anerkannt werden.

Drei neue Berufskrankheiten aufgenommen

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember 2024 eine Verordnung verabschiedet, die drei weitere Krankheiten als Berufskrankheiten anerkennt:

  • Schädigungen der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung
  • Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern und -spielerinnen
  • chronisch obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubbelastung

Die Aufnahme des Parkinson-Syndroms durch Pestizide in die Berufskrankheiten-Verordnung ist derzeit nicht möglich, da hierzu noch offene Fragen geklärt werden müssen. Betroffene können diese Erkrankung allerdings bereits als sog. „Wie-Berufskrankheit“ anerkennen lassen, sodass ihnen dadurch keine Nachteile entstehen.

Autor*in: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa