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Drei neue Berufskrankheiten aufgenommen

Das Bundeskabinett erweitert die Liste der Berufskrankheiten: Schulter- und Knieerkrankungen sowie chronische Bronchitis durch Quarzstaub können künftig anerkannt werden.

Zuletzt aktualisiert am: 15. Januar 2025

Drei neue Berufskrankheiten aufgenommen

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember 2024 eine Verordnung verabschiedet, die drei weitere Krankheiten als Berufskrankheiten anerkennt:

  • Schädigungen der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung
  • Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern und -spielerinnen
  • chronisch obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubbelastung

Die Aufnahme des Parkinson-Syndroms durch Pestizide in die Berufskrankheiten-Verordnung ist derzeit nicht möglich, da hierzu noch offene Fragen geklärt werden müssen. Betroffene können diese Erkrankung allerdings bereits als sog. „Wie-Berufskrankheit“ anerkennen lassen, sodass ihnen dadurch keine Nachteile entstehen.

Autor*in: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa

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