Drei neue Berufskrankheiten aufgenommen
Das Bundeskabinett erweitert die Liste der Berufskrankheiten: Schulter- und Knieerkrankungen sowie chronische Bronchitis durch Quarzstaub können künftig anerkannt werden.
Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember 2024 eine Verordnung verabschiedet, die drei weitere Krankheiten als Berufskrankheiten anerkennt:
- Schädigungen der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern und -spielerinnen
- chronisch obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubbelastung
Die Aufnahme des Parkinson-Syndroms durch Pestizide in die Berufskrankheiten-Verordnung ist derzeit nicht möglich, da hierzu noch offene Fragen geklärt werden müssen. Betroffene können diese Erkrankung allerdings bereits als sog. „Wie-Berufskrankheit“ anerkennen lassen, sodass ihnen dadurch keine Nachteile entstehen.