Download: Übersicht der Teilfreistellungen nach Investmentsteuergesetz (§ 20 InvStG)
Steuerbegünstigung durch Teilfreistellungen bei Fonds-Beteiligungen nach § 20 InvStG
Das Investmentsteuergesetz ist eine einheitliche Grundlage für die Besteuerung von in- und ausländischen Investmentfonds.
Es wurde zuletzt in größerem Umfang durch die Investmentsteuerreform 2018 überarbeitet und inzwischen durch mehrere BMF-Schreiben flankiert. Auch das Jahressteuergesetz 2020 brachte einige Änderungen – das Investmentsteuergesetz ist also (wie viele andere Gesetze) ständig im Fluss.
Als Investor sind die Regeln für die Besteuerung der Anleger maßgebend!
Die Besteuerung von Investmentfonds findet gleich an mehreren Stellen statt:
- z.B. als Quellensteuer beim Investment selbst,
- bei der Besteuerung des Investmentfonds als grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtiges Objekt
- und bei der Anlegerbesteuerung.
Sämtliche Investmenterträge der Anleger werden besteuert. Das sind Ausschüttungen, Vorabpauschalen (für nicht ausgeschüttete Erträge) und ggf. Veräußerungsgewinne.
Bei Beteiligungen an Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds werden die Besteuerungsfolgen durch gesonderte Teilfreistellungen begünstigt. Diese sind nicht zu verwechseln mit § 40 EStG oder dem Körperschaftsteuergesetz (§ 8b KStG).
Welche Teilfreistellungen bei Fonds-Beteiligungen gibt es nach § 20 InvStG?
Unser kostenloser Download bietet Ihnen eine Übersicht der Teilfreistellungen nach Investmentsteuergesetz (§ 20 InvStG).
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