Download: Prüfung der 30-Personen-Grenze
Für die Teilnahme am Umlage-1-Verfahren ist bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, von der Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Personen auszugehen.
Dies bedeutet, dass bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl grundsätzlich alle Arbeitnehmer des Betriebs zu berücksichtigen sind.
Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste von Personen, die bei der „Prüfung der 30-Personen-Grenze“ (Umlage 1) nicht zu zählen sind!
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