Download: Mustervereinbarung "Rückzahlung Fortbildungskosten"
Die ständige technologische Weiterentwicklung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen und verursacht vor allem enorme Kosten. Denn nur wer seine Mitarbeiter regelmäßig qualifiziert und weiterbildet, kann dauerhaft konkurrenzfähig bleiben. Was die Kosten für die Qualifizierung betrifft, sollten sich Arbeitgeber juristisch absichern.
Kostenerstattung setzt Rückzahlungsvereinbarung voraus
Es liegt auf der Hand, dass ein Arbeitgeber nur dann dazu bereit ist, die Kosten von Qualifizierungs- oder Fortbildungsmaßnahmen seiner Mitarbeiter zu tragen, wenn er davon profitiert. Das ist der Fall, wenn die qualifizierten Mitarbeiter die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zugunsten des Unternehmens einsetzen und nicht kurz nach der Beendigung der Fortbildung direkt zur Konkurrenz wechseln. Um dieser Interessenlage Rechnung zu tragen, ist es üblich und von der Rechtsprechung auch grundsätzlich anerkannt, dass der Arbeitgeber mit den Mitarbeitern eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten trifft.
Zulässige Bindungsdauer ist begrenzt
Die Rechtsprechung hat Richtwerte entwickelt, die als Anhaltspunkt für die zulässige Dauer der Bindung an den Betrieb
im Anschluss an eine Weiterbildungsmaßnahe zu verstehen sind.
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