Download: Mustervereinbarung Dienstreise
Die Globalisierung hat in der Arbeitswelt zu einer deutlichen Zunahme von Dienstreisen geführt. Um zu verhindern, dass die Reisekosten für den Arbeitgeber aus dem Ruder laufen, bedarf es klarer vertraglicher Regelungen.
Neues BAG-Urteil sorgt für Klarheit in Sachen Dienstreisen
Im Oktober 2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Pressemitteilung neue Grundsätze zur Vergütung von Auslandsdienstreisen bekannt gegeben. Inzwischen liegen auch die ausführlichen Urteilsgründe der Entscheidung vor, die auch Klarheit bei der Vergütung von Inlandsdienstreisen bringen.
An- und Abreise zur auswärtigen Arbeitsstätte ist Arbeitszeit
Grundsätzlich hat sowohl die An- als auch die Abreise zu einer auswärtigen Arbeitsstelle als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu gelten und zwar unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen.
BAG-Grundsätze gelten auch für Auslandsreisen
Auch hier sind die Reisezeiten zu vergüten, sofern sie ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen und im untrennbaren Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung stehen.
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