Download: Musterklausel Kurzarbeit
Als Kurzarbeit wird in arbeitsrechtlicher Hinsicht das vorübergehende teilweise Ruhen der Arbeitspflicht auf der einen (Arbeitnehmer-)Seite bei entsprechendem Ruhen der Vergütungspflicht auf der anderen (Arbeitgeber-)Seite bezeichnet. Kurzarbeit kann der Arbeitgeber nicht einseitig durch Anordnung auf der Grundlage seines Weisungsrechts einführen. Hierfür bedarf es vielmehr einer kollektivrechtlichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) oder einzelvertraglichen Vereinbarung.
Einzelvertragliche Vereinbarungen können dabei bereits im Arbeitsvertrag als sogenannte Vorratsvereinbarungen geschlossen werden oder aber aus konkretem Anlass.
Eine Musterklausel zur Kurzarbeit finden Sie in unserem kostenlosen Download!
Für Sie herausgesucht
Unternehmensführung | Personal
Personaltipp − Aktuelles Arbeitsrecht für Personalmanager und Arbeitgeber
Jetzt Jahresabo abschließen – das Fundament Ihrer erfolgreichen Personalarbeit:
€ 439,00 Newsletter
Jahrespreis zzgl. € 24,95 Versandpauschale und MwSt.