„gesetzlicher Mindesturlaub/ vertraglicher Zusatzurlaub“ gratis

Download: Musterformulierungen gesetzlicher Mindesturlaub und vertraglicher Zusatzurlaub

„gesetzlicher Mindesturlaub/ vertraglicher Zusatzurlaub“ gratis
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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) soll der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer dienen. Deshalb gelten die dort enthaltenen Vorschriften weitestgehend zwingend, d. h. in einem Arbeitsvertrag darf von diesen Vorschriften nicht zulasten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers sind hingegen gestattet. Davon wird in der betrieblichen Praxis insbesondere bei der Urlaubsdauer Gebrauch gemacht.

Damit für den vertraglichen Zusatzurlaub vom BUrlG abweichende Regeln zum Tragen kommen können, müssen die Vertragsklauseln zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Zusatzurlaub differenzieren.

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