Download: Musterformulierung „Pflichtpraktikum außerhalb des MiLoG ohne/mit Vergütung“
Der Einsatz von Pflichtpraktikanten wurde in der Vergangenheit häufig als Belastung im betrieblichen Alltag empfunden. Mittlerweile werden begabte Praktikanten verstärkt als potenzielle Arbeitnehmer umworben. Rechtlich geordnete Praktikumsbedingungen helfen dabei, sich als zukünftiger Arbeitgeber attraktiv zu machen.
In einem Praktikumsverhältnis stehen die Ausbildung und die Vorbereitung auf einen Beruf im
Vordergrund. Deshalb gelten Praktikanten nicht als Arbeitnehmer im rechtlichen Sinn. Noch vor einigen Jahren hat dieser Umstand dazu geführt, dass insbesondere Hochschulabsolventen unter dem Deckmantel des Praktikumsbegriffes als billige oder sogar unbezahlte Arbeitskräfte ausgenutzt wurden. Mit Einführung des Mindestlohngesetzes hat sich die Situation jedoch geändert. § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) stellt Praktikanten Arbeitnehmern gleich und gibt ihnen grundsätzlich einen Anspruch auf den geltenden Mindestlohn.
Bestimmte Praktika sind von der Anwendung des MiLoG jedoch ausgenommen. Eine kostenlose Musterformulierung zu einem Pflichtpraktikum außerhalb des MiLoG ohne/mit Vergütung finden Sie hier!
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