Download: Musterformulierung Hinweise zum Jahresurlaub
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Arbeitgebern erhebliche Mitwirkungspflichten bei der Urlaubsgewährung auferlegt.
Danach ist es zulässig, die Mitarbeiter über die Urlaubsansprüche und deren drohenden Verfall per Textform – also auch per E-Mail – zu unterrichten, allerdings darf die Unterrichtung nicht allgemein an die Belegschaft durch eine Rundmail gerichtet oder im Arbeitsvertrag vorformuliert werden. Sie muss vielmehr mindestens in jedem Kalenderjahr rechtzeitig und individuell an jeden Arbeitnehmer erfolgen.
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