Download: Musterformulierung Freistellung mit Urlaubserteilung
Hat ein Mitarbeiter am Ende seines Arbeitsverhältnisses noch Resturlaubsansprüche, die nicht in natura genommen wurden, muss der Arbeitgeber diese finanziell abgelten. Dies gilt nach der Rechtsprechung auch dann, wenn der Mitarbeiter während des Laufs der Kündigungsfrist unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wurde, ohne dass in der Freistellungserklärung die Anrechnung auf Urlaubsansprüche vorgenommen wurde. Eine ausdrückliche Urlaubserteilung darf deshalb in keiner Freistellungserklärung fehlen.
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