Download: Mustereinspruch - Zinsfestsetzung
Was tun gegen zu hohe Verzinsung für Steuernachzahlungen?
0,5 % Zinsen pro Monat ergeben nach Adam Riese 6 % Zinsen pro Jahr. Eine stolze Verzinsung für Steuernachzahlungen, die schon lange umstritten ist. Bisher war klar: Ab dem Steuerjahr 2015 bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Dass ein Zinssatz von 6 % p.a. längst nicht mehr der Marktsituation entspricht, dürfte klar sein. Trotzdem findet sich dieser hohe Zinssatz immer noch in § 238 Abgabenordnung (AO).
Der Bundesfinanzhof hat bereits im Frühjahr 2018 klargemacht, dass gegen die Höhe dieses Zinssatzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. In einem neuen Beschluss vom 03.09.2018, Az.: VIII B 15/18, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese Bedenken für die Jahre ab 2012 bestehen.
Insofern sind Zinsfestsetzungen auszusetzen, wenn gegen diese für Jahre ab 2012 Einsprüche erhoben werden. Aussetzen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Zinsen nicht gezahlt werden müssen, bis das Bundesverfassungsgericht eine abschließende Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit getroffen hat. Für Sie bedeutet dieser Beschluss, dass Sie gegen jegliche Zinsfestsetzung ab dem Steuerjahr 2012 Einspruch einlegen sollten.
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