Download: Muster-Satzung für eine kleine AG
Die „Kleine AG“ ist im Aktiengesetz (AktG) nicht als spezielle Form einer Aktiengesellschaft (AG) festgelegt. Stattdessen gelten besondere gesetzliche Erleichterungen für nicht börsennotierte Gesellschaften. Börsennotiert ist eine AG, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der staatlich kontrolliert wird und für das Publikum zugänglich ist. Für die Kleine AG trifft das nicht zu. In ihrer Satzung sollten daher Erleichterungen enthalten sein.
Ein Muster „Satzung für eine kleine AG“ erhalten Sie hier als kostenlosen Download!
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