Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren

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Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren

Hält ein Gesellschafter seine GmbH-Anteile im Privatvermögen, gehören die ausgeschütteten Gewinne stets zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Doch zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Versteuerung und lässt sich hier mit einem geschickten Timing die Steuerlast senken?

Ihr persönlicher Steuersatz ist niedriger als die einbehaltenen 25 % Kapitalertragsteuer? Dann lohnt sich ein Antrag auf Günstigerprüfung beim Finanzamt. Der GmbH-Geschäftsführer kann beim Finanzamt die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren beantragen.

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