Dienstreiseregelung mit Vergütung

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Dienstreiseregelung mit Vergütung

Nach der Rechtsprechung des BAG gelten als vergütungspflichtige Reisezeiten:

  • die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten sowie
  • der mit der Beförderung zwingend einhergehende Zeitaufwand, wie z. B. Wegezeiten zum Flughafen, Eincheckzeiten, Gepäckaufgabe.

Eigennütziger Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Reise, wie z. B. Kofferpacken, zählt nicht zur vergütungspflichtigen Reisezeit.

Eine entsprechende Musterformulierung zur Dienstreiseregelung mit Vergütung finden Sie in unserem kostenlosen Download!

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