Download: Checkliste zum Gewinnabführungsvertrag
Lediglich Rücklagen, die während des Bestehens des Gewinnabführungsvertrags aufgelöst werden, dürfen vom Verlustausgleich profitieren. Vororganschaftliche Verluste können somit nicht mit den Gewinnen des Organträgers ausgeglichen werden.
Nutzen Sie unsere „Checkliste zum Gewinnabführungsvertrag“ als kostenlosen Download!
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