Download: Checkliste "Voraussetzungen einer Verdachtskündigung"
Nicht immer erfordert eine fristlose Kündigung den lückenlosen Nachweis einer schweren Pflichtverletzung. In bestimmten Fällen genügt bereits der bloße Verdacht, um eine fristlose Entlassung zu rechtfertigen.
Bloßer Verdacht ausreichend
Anders als im Strafverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft dem Täter ein Fehlverhalten nachweisen muss, kann im Arbeitsverhältnis eine Kündigung bereits dann ausgesprochen werden, wenn der bloße Verdacht einer Verfehlung besteht.
Strenge Voraussetzungen
Um der Gefahr willkürlicher Kündigungen zu begegnen, knüpft die Rechtsprechung strenge Voraussetzungen an die Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung. Die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung setzt den Verdacht eines schweren, für das Arbeitsverhältnis erheblichen, Fehlverhaltens voraus. Eine reine Vermutung reicht nicht aus. Der Verdacht muss sich auf objektiv nachprüfbare Tatsachen stützen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste, mit deren Hilfe Sie die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung prüfen können!
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