Download: Checkliste für die Stiftungserrichtung
Stiftungserrichtung
Zudem sollte sich der Stifter darüber im Klaren sein, dass er nach der Stiftungsgründung weder etwas ändern noch die Stiftung auflösen kann. Auch hat er keine Möglichkeit – sofern er nicht Vorstand oder Stiftungsrat ist – über die Tätigkeit der Stiftung zu bestimmen. Maßgeblich ist vielmehr der „historische Stifterwille“, also das, was der Stifter nachweislich bei der Gründung der Stiftung wollte.
Vorbereitung ist hier besonders wichtig!
Vor der Errichtung einer Stiftung ist also zu klären, welches Ziel mit welchen Mitteln und in welcher organisatorischen Form erreicht werden soll. In unserem kostenlosen Download finden Sie eine Checkliste für die Stiftungserrichtung!
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