Download: Beispiel Bruchteilsregelung
Die Besteuerung von E-Fahrzeugen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung war in den letzten Jahren sehr dynamisch. Zahlreiche Änderungen und Übergangsregelungen haben die Abrechnungen häufig geändert. In einem neuen BMF-Schreiben ist die Finanzamtsauffassung noch mal ausführlich zusammengefasst.
In Abhängigkeit vom Anschaffungszeitpunkt, von den Anschaffungskosten und vom CO2-Ausstoß, wird bei Elektro- und Hybridfahrzeugen der Bruttolistenpreis nur zu einem Bruchteil als Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Wichtig dabei: Das gilt nicht für die Umsatzsteuer (dort wird die volle Bemessungsgrundlage als Berechnungsgrundlage genutzt).
Ein Beispiel zur Bruchteilsregelung finden Sie in unserem kostenlosen Download!
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