Das sollten Arbeitgeber zum Stundenverrechnungssatz wissen
Erklären Sie das mal einem Kunden: auf der Rechnung für die Reparatur z.B. eines PC steht ein Betrag X für Personal, warum nicht irgendein anderer Betrag Y oder Z? Dabei hilft Ihnen der Stundenverrechnungssatz. Er enthält die verschiedenen Einflussgrößen für die Personalkosten.
Was ist Stundenlohn?
Er zeigt, wie viel Geld Ihr Mitarbeiter pro Arbeitsstunde verdient. Dies ist wichtig, um den Wert von Arbeit ermitteln zu können. Früher unterschied man zwischen Lohn und Gehalt. Lohn bekamen Berufsgruppen, die einer körperlichen Arbeit nachgegangen sind und dabei pro Stunde bezahlt wurden. Von Gehalt sprach man bei der Ausübung einer geistigen Arbeit, die meist nicht pro Stunde, sondern mit einer monatlichen festgelegten Zahlung berechnet wurde.
Ein Stundenlohn ist daher im Arbeitsvertrag nicht angegeben, sondern ein monatliches Bruttoeinkommen. Wird hier kein Bruttoeinkommen angegeben, kann man davon ausgehen, dass die Arbeit in Stunden abgerechnet wird.
Was berechnen Sie als Arbeitgeber mit dem Stundenverrechnungssatz?
Kosten und Gewinnanteil, die Ihnen als Arbeitgeber beim Einsatz von Personal je Stunde entstehen. Sie verwenden diesen Wert:
- innerbetrieblich zur Kostenberechnung,
- zur Angebotskalkulation.
Bei Dienstleistungen berechnen Sie mit Stundenverrechnungssätzen dem Kunden in der Regel die Arbeitszeit. Welcher Stundenverrechnungssatz üblich ist, lässt sich allgemein nicht sagen. Seine Höhe richtet sich nach der Branche und dem Ort. Zur Berechnung ziehen Sie aktuelle tarifliche Werte sowie Kosten- und Vermögenswerte des jeweils vergangenen Jahres heran.
Nach welchem Schema berechnen Sie den in Fragen kommenden Satz?
Zunächst ermitteln Sie die produktiven Stunden. Im nächsten Schritt kommen die Lohnkosten an die Reihe:
- entweder für den ganzen Betrieb oder
- für einzelne Mitarbeiter oder
- Gruppen von Mitarbeitern, z.B. Meister, Gesellen, Azubis.
Hinzu kommen die Gemeinkosten und der Gewinnzuschlag.
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Wie gehen Sie dabei vor?
Ermittlung der produktiven Stunden
Hierfür ziehen Sie von der vereinbarten Arbeitszeit folgende Positionen ab:
- Urlaubstage
- Krankheitstage
- auf einen Arbeitstag entfallende Feiertage
- Befreiungstage in Tarifverträgen
- unproduktive Stunden wie:
- B. Material be- und entladen,
- Wartezeiten,
- Störungen im Betriebsablauf,
- Maschinenstandzeiten und -pflege,
- Arbeitsvorbereitung und Aufräumarbeiten
Ermittlung der Lohnkosten
Sie ermitteln Sie folgedermaßen:
Vereinbarter Stundenlohn × bezahlte Stunden im Jahr
+ vermögenswirksame Leistungen je Jahr
+ tarifliches Urlaubsgeld je Jahr
+ weitere Monatsgehälter
+ freiwillige Leistungen je Jahr
= Bruttolohn je Jahr
+ Sozialabgaben des Arbeitgebers
= Lohnkosten je Jahr
Ermittlung des Fertigungsstundensatzes
Aus den Lohnkosten pro Jahr und den produktiven Stunden ermitteln Sie den Fertigungsstundensatz: Lohnkosten je Jahr geteilt durch produktive Stunden.
Gemeinkostenzuschlagssatz bestimmen
Gemeinkosten entstehen durch den laufenden Betrieb, lassen sich aber keinem einzelnen Produkt direkt zurechnen. Zu den Gemeinkosten des Betriebs zählen:
- in der Buchhaltung erfasste Kosten, wie z.B.:
- betriebliche Steuern,
- Raumkosten,
- Bürokosten,
- Miete,
- Pacht,
- Strom,
- Gas,
- Wasser,
- Reparaturen,
- Betriebsstoffe,
- Kfz- Kosten,
- Zinsaufwand für betriebliche Darlehen und Hypotheken, Gebühren und Anwaltskosten
- kalkulatorische Kosten, wie z.B. kalkulatorische:
- Miete oder Pacht,
- Abschreibung,
- Instandhaltung,
- Eigenkapitalverzinsung,
- Unternehmerlohn und Kalkulation für mithelfende Familienangehörige
Die Gemeinkosten geteilt durch Lohnkosten ergeben den notwendigen Gemeinkostenzuschlag.
Ermittlung Netto-Stundenverrechnungssatz
Auf den Fertigungsstundensatz schlagen Sie die Gemeinkosten in Prozent sowie ein Risiko- und Gewinnzuschlagssatz auf. Das Ergebnis ist der Netto- Stundenverrechnungssatz, und auf den Sie die gesetzliche Mehrwertsteuer verrechnen.
Fertigungsstundensatz
× (1 + Gemeinkostenzuschlagssatz in Prozent)
= Selbstkostenverrechnungssatz
× (1 + Risiko- und Gewinnzuschlagssatz in Prozent)
= Netto-Stundenverrechnungssatz
× (1 + Mehrwertsteuersatz in Prozent)
= Brutto-Stundenverrechnungssatz