25.10.2021

Arbeitsunfall: keine Entschädigung für Folgen einer Grippeschutzimpfung

Soll ein Arbeitnehmer eine Entschädigung von der Berufsgenossenschaft verlangen können, wenn er infolge eines Impfangebots seines Arbeitgebers durch eine Impfung gesundheitlich beeinträchtigt war?

Folgen einer Grippeschutzimpfung

Als Arbeitgeber horchen Sie jetzt vielleicht auf. Das Thema Impfung ist derzeit so aktuell und omnipräsent wie nie.

Viele Arbeitgeber empfehlen ihren Mitarbeitern gerade die Coronaschutzimpfung, und in zahlreichen Unternehmen werden diese sogar von den Betriebsärzten durchgeführt. Bei dem hier besprochenen Urteil des LSG Rheinland-Pfalz ging es allerdings um eine Grippeschutzimpfung. Natürlich muss die Entscheidung aber auch für die Bewertung möglicher Gesundheitsschäden durch Coronaschutzimpfungen relevant sein.

Beschwerden nach Grippeschutzimpfung

Geklagt hatte ein Gastronomieleiter, der bei einem Krankenhausträger beschäftigt ist. Letzterer bot allen Mitarbeitern mit Patientenkontakt eine kostenlose (freiwillige) Influenza-Impfung an. Einige Jahre später hatte der Mitarbeiter gesundheitliche Beschwerden, die er auf die Impfung zurückführte. Er beantragte Entschädigungsleistungen bei der Berufsgenossenschaft – ohne Erfolg. Auch seine Klage war erfolglos.

Das LSG Rheinland-Pfalz bestätigte keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Zunächst sei die Teilnahme an der Impfung keine objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis gewesen.

Der Mitarbeiter sei weder vertraglich noch per Weisung verpflichtet gewesen. Allein die Vorstellung des Mitarbeiters, durch die Impfung auch den Interessen seines Arbeitgebers zu dienen, reiche für den Versicherungsschutz nicht aus (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2021, Az.: L 2 U 159/20, PM 1/21).

Autor*in: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa