Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) ist aufgehoben
Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) ist seit 1. August 2017 durch die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) aufgehoben.
Die VwVwS war bisher die Grundlage für die Zuordnung der Wassergefährdungsklassen. Die Wassergefährdungsklasse (WGK) gibt an, ob ein Stoff Wasser dauerhaft schädlich verändern kann.
- WGK 1: schwach wassergefährdend (z.B. Scheibenreiniger, Bremsflüssigkeit)
- WGK 2: wassergefährdend (z.B. Diesel, Kaltreiniger, Motoröl)
- WGK 3: stark wassergefährdend (z.B. Benzin, verunreinigtes Altöl)
VwVwS wurde durch die neue AwSV aufgehoben
Die Regelungen der VwVwS wurden vollständig in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) (BGBl. I vom 21.4.2017, S. 905) überführt – und zwar in Kapitel 2 mit den Anlagen 1 und 2 sowie in den betreffenden Begriffsbestimmungen in § 2 der Verordnung.
Die AwSV trat am 1. August 2017 in Kraft.