27.05.2022

Unterweisung im Umweltschutz – so geht’s!

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist ein Staatsziel. Entsprechend verpflichten etliche Vorschriften Unternehmen dazu, die Umwelt zu schützen und mit ihren Emissionen bestimmte Grenzwerte einzuhalten. Damit dieser Anspruch in den Betrieben zur gelebten Realität wird, sollten Mitarbeiter regelmäßig zum Umweltschutz unterwiesen werden.

Unterwisung im Recycling und Umweltschutz

Die Unterweisung im Umweltschutz kann generelle Aspekte des umweltgerechten Verhaltens beinhalten, sollte sich gleichwohl aber auf den Arbeitsplatz beziehen. Mögliche Themen können sein:

  • Unterweisung im Umweltschutz beim Arbeitsplatz Büro: Hier geht es vorwiegend um das Sparen von Wasser und Strom und die Einsparungen von Toner und Papier.
  • Unterweisung im Umweltschutz beim Arbeitsplatz Produktion und Werkstatt: Dieser Bereich enthält den Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Lagerung sowie die Vermeidung von Abfall und dessen sichere und umweltgerechte Entsorgung.
  • Unterweisung im Umweltschutz in puncto Mobilität: Vorwiegend geht es hier um die bewusste Wahl des richtigen Transportmittels (bevorzugt Bahn) und eine treibstoffsparende Fahrweise bei der Nutzung von Pkws und Nutzfahrzeugen.

Weitere mögliche Schwerpunktthemen einer Unterweisung im Umweltschutz:

  • Abfälle konsequent vermeiden
  • Papier und Druck: Muss das sein?
  • Wasserverbrauch senken und Abwasser minimieren
  • stromsparender Umgang mit Bürogeräten
  • Raumklima und Beleuchtung energiesparend steuern
  • Biodiversität auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden
  • umweltgerechte Beschaffungsprozesse

Bei dieser allgemeinen Unterweisung im Umweltschutz bietet es sich an, eine kurze Gruppenarbeit mit Präsentation durchzuführen, die erarbeiteten Inhalte zusammenzuführen und daraus eine Checkliste erarbeiten zu lassen, die später an den Arbeitsplätzen ausgehängt werden kann.

Die Unterweisung zu den Rechtsvorschriften im Umweltschutz: Machen Sie Eindruck!

Kaum jemand hat den Überblick über alle Gesetze, Verordnungen, Normen und Satzungen, die im Umweltrecht für Betriebe gelten. In einer Unterweisung im Umweltschutz kann es deshalb nicht darum gehen, den Mitarbeitern vertiefende Rechtsgrundlagen in dieser komplexen Materie zu vermitteln. Allerdings ist es für die Akzeptanz der innerbetrieblichen Regelungen und Betriebsanweisungen meist hilfreich, wenn die dahinterstehenden Rechtsvorschriften bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte, die mit umweltgefährlichen Stoffen im Rahmen des Transports, der Lagerung, der Verwendung und der Entsorgung zu tun haben.

Da ein möglicher Umweltschaden häufig eine abstrakte Größe ist, nennen Sie in der Unterweisung im Umweltschutz Bußgelder und andere Nachteile, die den Betrieb bei Vergehen gegen das Umweltrecht treffen. Insbesondere Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsleitung oder die Zwangsstilllegung von Anlagen machen häufig Eindruck auf die Beschäftigten und zeigen ihnen die existenzielle Bedeutung der Vorschriften.

Die möglichen Inhalte der Unterweisung

Inhaltlich richten Sie sich nach den Arbeitsfeldern, in denen die Beschäftigten zu tun haben, und erläutern, wie die Behörden die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren bzw. welche Kontrollen die Betriebe selbst durchführen müssen. Dies erhöht wiederum die Akzeptanz für den „Papierkram“, der im Rahmen der Dokumentationen unvermeidlich anfällt.

Bei der Frage, was wie zu tun ist, baut die Unterweisung im Umweltschutz auf der betrieblichen Praxis auf.

Beispiel

Im Rahmen der Vorbereitung zur Entsorgung gibt es Prozesse, mit denen Materialien und Stoffe begutachtet, getrennt, in verschiedene Behälter eingebracht und schließlich für den Transport vorbereitet werden. Setzen Sie bei den einzelnen Teilprozessen an und unterweisen Sie die Beschäftigten z.B. in Themen wie „Materialien und Stoffe erkennen“, „Umgang mit Mischungen und unbekannten Inhalten“, „Vermeidung von Austritten in die Umwelt“ und „umweltrelevante Betriebsanweisungen“.

Berichten Sie in den Unterweisungen im Umweltschutz auch jeweils von vorherigen und nachfolgenden Arbeitsschritten, um Verständnis dafür zu wecken, dass Tätigkeiten auf eine bestimmte Weise erfolgen müssen. So wird ein Abbruchunternehmen nicht mehr – wie früher – ein Gebäude komplett abreißen, zerkleinern und dann entsorgen. Vielmehr reißt es zur Vermeidung von Kosten das Gebäude von Anfang an so abreißen, dass der Abbruch zu einer getrennten und kostengünstigeren Entsorgung führt.

Unterweisung im Umweltschutz für Beschäftigte von Fremdfirmen

Beschäftigte von Fremdfirmen können die Umweltsicherheit durch fahrlässiges Verhalten oder durch Unkenntnis der betrieblichen Prozesse und der Verhältnisse gefährden. Deshalb sollten Beschäftigte dieser Fremdfirmen speziell in Bezug auf die anstehenden Tätigkeiten unterwiesen werden. Häufig sind folgende Themen relevant:

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese dürfen nicht in das Abwassersystem oder in das Erdreich geleitet werden.
  • Abfälle sind zu entfernen (also mitzunehmen) und eigenständig und auf eigene Verantwortung zu entsorgen. Über die ordnungsgemäße Entsorgung ist ein Nachweis zu erbringen.
  • Staubentwicklungen sind zu vermeiden (z.B. durch die Wahl emissionsarmer Verfahren, durch Wasserschleier oder die Nutzung von Absauggeräten).
  • Ebenfalls ist Lärm zu vermeiden und Lärmemissionen sind auf bestimmte Tageszeiten zu begrenzen.

Am besten, die Fremdfirma wird bereits in den Pflichtenheften und Verträgen auf die Verpflichtung hingewiesen, für ihre Beschäftigten eine Unterweisung im Umweltschutz durchzuführen.

Autor*in: Martin Buttenmüller